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Cookies brauchen aktive Einwilligung des Nutzers
Die Betreiber der Website können ohne die aktive Zustimmung eines Internetnutzers keine Cookies speichern. Es reicht nicht aus, dass ein Website-Betreiber bereits ein vorher festgelegtes Häkchen in einem Kontrollkästchen einer Einverständniserklärung zum Setzen eines Cookies setzt, wie vom Europäischen Gerichtshof (Az.: C-673/17) am Dienstag, den 1. Oktober 2019, entschieden. Nach Ansicht der luxemburgischen Richter müssten die Internetnutzer auch über Cookies informiert werden und Informationen wie die Dauer der Funktion und die Möglichkeit des Zugriffs durch Dritte erhalten. Das Urteil hat Auswirkungen auf fast alle Websites …
(weiterlesen im Juraforum)
Was bedeuten die aktuellen EuGH Urteile für Cookies, Einwilligung und Google Analytics für Webseitenbetreiber?
Rechtlich ist es ganz einfach: Tracking Cookies dürfen nur noch mit ausdrücklicher, informierter, nachweisbarer und widerrufbarer Einwilligung gesetzt werden.
1. Google Analytics nach der DSGVO
Mit Einführung der DSGVO wurde darauf verwiesen, dass diese Frage erst durch die ePrivacy-Verordnung geregelt wird und sich Webseitenbetreiber bis dahin auf das berechtige Interesse in Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu setzen. Uns sind aktuell aber die ersten Bußgeldandrohungen von Datenschutzbehörden im Zusammenhang mit Google Analytics, Criteo und Double Click bekannt geworden. Es wurden noch keine Bußgelder verhängt. Es handelt sich bisher lediglich um Androhungen von Bußgeldern durch die Bayerischen und Niedersächsischen Datenschutzbehörden.
Auch die anstehende ePrivacy-Verordnung wird Third Party Tracking Cookies nicht mehr unbegrenzt ohne Einwilligung zulassen. Das berechtigte Interesse wird bei Google Analytics also nicht helfen.
2. Tracking-Cookies nach den aktuellen EuGH Urteilen
Es gab in den letzten Wochen mehrere Urteile des EuGH, in der diese Fragen behandelt wurden. Kurz zusammengefasst: Tracking-Cookies dürfen nicht mehr ohne echte Einwilligung der Nutzer gesetzt werden. Dabei ist es wohl egal, ob in den Cookies tatsächlich personenbezogene Daten gespeichert werden oder ob nur anonyme Daten gespeichert werden.
Es sind aber nicht alle Cookies betroffen.
Weiter ohne Einwilligung erlaubt sind so genannte First Party Cookies, die für eine Webseite erforderlich sind. Das sind z.B. welche für:
- Warenkörbe
- für LogIns
- die eine Länder- oder Sprachauswahl betreffen
- die Consent Tools für die Cookie Einwilligung setzen
Im Wesentlichen geht es bei der aktuellen Diskussion also um Marketing- und Tracking Cookies. Wir empfehlen deshalb, Google Analytics & Co. nur noch mit vorheriger Einwilligung über ein Consent Tool einzusetzen. (Quelle: eRecht24)
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung?
Als erfolgreiche Lösung setze ich für meine Kunden das Plugin Borlabs-Cookie ein.
Mit diesem Tool können sowohl einfache Cookies, Social Media Inhalte, Tracking- und Marketing-Tools als auch YouTube-Videos DSGVO-konform eingebunden werden.
Der Besucher Ihrer Website, Ihres Onlineshops kann zwischen verschiedenen Varianten der Einwilligung wählen.
Das Design des Plugins kann individuell auf das Design Ihres Webauftritts angepasst werden:
- wahlweise können Sie ein Banner oder eine Box anzeigen lassen
- die Position des Banners im Bildschirm kann individuell bestimmt werden
- Farbeinstellungen lassen sich nach Ihren Wünschen anpassen, damit diese zu Ihrer Webseite passen.
Ihr Besucher hat die Möglichkeit, vorerst nicht freigegebene Inhalte, z.B. YouTube-Videos oder Facebook-Inhalte, nachträglich freizuschalten.
Außerdem können Sie in die Datenschutzerklärung verschiedene Shortcodes einpflegen, so dass eine nachträgliche Änderung der Cookie-Einwilligung möglich ist.
Die Kosten für Einbau, Konfiguration des Plugins inclusive der notwendigen Anpassung Ihrer vorhandenen Datenschutzerklärung betragen 45,00 € netto, zzgl. MwSt.
(Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden)
Wenn Sie an dieser oder einer anderen Lösung für Ihre WordPress-Webseite und / oder Ihren Woocommerce-Onlineshop interessiert sind benutzen Sie bitte hier das Kontaktformular.